Kanzlei Pirschke
Stuttgart

Kanzlei

ERFAHREN. TRANSPARENT. OBJEKTIV.

Wir sind einer der führenden Dienstleister für Nachlassmanagement und Vermögensbetreuungen. Auf unsere Stärken vertrauen Gerichte und Institutionen ebenso wie Familien  oder Einzelpersonen, wenn es auf eine praxisorientierte und professionelle Bearbeitung ankommt.

Seit über 30 Jahren bieten wir unsere Unterstützung an bei Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen sowie Pflegschaften und Betreuungen.  

Als Grundsatz dient uns die ganzheitliche Betreuung eines jeden Falles.
Mit unserer fachlichen Qualifikation bieten wir Ihnen effiziente und maßgeschneiderte Lösungen an. Sie profitieren von unserem Netzwerk mit kompetenten Partnern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Maklern und Dienstleistern im In- und Ausland.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung übernehmen. Bei Bedarf können wir Ihnen den passenden Kontakt gerne herstellen.

Ansprechpartner

Wir kümmern uns um Ihre Anliegen

Helmut Pirschke

Helmut

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maria toprak

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Nachlassmanagement

Nachlasspflegschaften 

Nicht jeder Erbfall kann sogleich von nahen Angehörigen abgewickelt werden. Oft sind die Erben unbekannt und es liegt ein sicherungsbedürftiger Nachlass vor. In solchen Fällen wird seitens des zuständigen Nachlassgerichts eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Unter Überwachung des Nachlassgerichtes hat der eingesetzte Nachlasspfleger als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben in der Regel Nachlass zu sichern und zu verwalten sowie die Erben zu ermitteln. Die aufwendigen Erbenermittlungen im Inland und Ausland sowie Übersee erfolgen unter Einbeziehung professioneller Dienstleister. Aufgrund der Individualität jeder Nachlassangelegenheit bedarf die Herangehensweise eines hohen Maßes an Professionalität, Feingefühl und des Einsatzes von Fachkenntnissen zur Regelung verschiedenster Fallgestaltungen.
Nach Übermittlung der Erbenermittlungsergebnisse mit detaillierten Aufstellungen der Verwandtschaftsverhältnisse an das Nachlassgericht kann anhand dieser Unterlagen das Erbscheinsverfahren eingeleitet und die Nachlasspflegschaft aufgehoben werden. Selbstverständlich können Sie wegen der sodann anstehenden Nachlassabwicklung auf uns zukommen.

Nachlassverwaltungen

Von der Nachlasspflegschaft ist die Nachlassverwaltung als spezielle Form zu unterscheiden. Bei einer solchen sind die Erben bereits bekannt. Sie dient der Beschränkung der Haftung der Erben auf den Nachlass sowie der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Hier bestehen die Hauptaufgaben des Nachlassverwalters darin, den Nachlass zu verwalten und eine Befriedigung der Nachlassgläubiger zu erreichen. Für den Fall, dass hiernach noch ein Restnachlass vorhanden ist, wird dieser an die Erben herausgegeben. Während seiner Tätigkeit wird der Nachlassverwalter durch das Nachlassgericht überwacht. 


link Wir sind für Sie da

Gerne stehen wir den Nachlassgerichten für jede Art von Nachlasspflegschaften sowie Nachlassverwaltungen zur Verfügung und übernehmen bei Bedarf auch überregionale Bearbeitungen von Nachlassangelegenheiten. 

Nachlassabwicklungen

Nachlassabwicklungen

Mit Eintritt eines Erbfalls stehen die Angehörigen vor der großen Herausforderung, neben der emotionalen Verarbeitung des Verlustes auch mit der Belastung der damit einhergehenden Schwierigkeiten der Nachlassregelung fertig werden zu müssen. Von der Beschaffung eines Erbnachweises bis zur Klärung diverser Punkte mit Banken, Behörden, Gläubigern sowie dem Finanzamt sind darüber hinaus auch oft weitere Problemstellungen im Zusammenhang mit der Nachlassauseinandersetzung zu klären. Insbesondere große Erbengemeinschaften, untereinander zerstrittene Erben und Erben welche räumlich weit entfernt sind, stoßen hierbei erfahrungsgemäß an ihre Grenzen.

Gerne bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Abwicklung Ihres Falles an, auf der Grundlage einer praxisorientierten und professionellen Aufarbeitung an. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichsten Nachlasskonstellationen. In jedem Fall können Sie auf unser Netzwerk mit kompetenten Partnern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Maklern und Vermögensverwaltern vertrauen.

Testamentsvollstreckungen

Testamentsvollstreckungen

Die Regelung des Nachlasses für den eigenen Erbfall stellt ein großes Bedürfnis vieler Menschen dar. Die Errichtung eines Testamentes verleiht bereits zu Lebzeiten die Sicherheit, dass der Nachlass nach dem eigenen Willen verteilt wird. In diesem Zusammenhang sprechen viele Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Erblasserwille entsprechend umgesetzt wird.
Das Amt des Testamentsvollstreckers stellt eine verantwortungsreiche Tätigkeit dar, welche zugleich mit Haftungsrisiken verbunden ist. Oft gestaltet sich die Umsetzung für den Laien schwierig. Aus diesem Grund ist zu hinterfragen, ob das Amt des Testamentsvollstreckers einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person aufgebürdet werden kann. Auch ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb der Erbengemeinschaft zu unschönen Meinungsverschiedenheiten kommen kann, falls der Testamentsvollstrecker zugleich auch Miterbe ist. Um solche Situationen zu vermeiden, bietet es sich an, eine neutrale und objektive Person als Testamentsvollstrecker zu benennen, welche den Nachlassfall im Sinne des Erblassers mit allen Beteiligten sachgerecht abwickelt.
Durch die Nachlassgerichte werden wir oftmals für den Fall berufen, dass ein benannter Testamentsvollstrecker sein Amt ausschlägt und/oder das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen hat. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gerne ein persönliches Kennenlernen an, um bereits vorab die von Ihnen gewünschte Nachlassregelung zu besprechen und Sie somit bereits zu Lebzeiten einen professionellen Testamentsvollstrecker wählen können.

Private Vorsorge und rechtliche Vertretung


General- und Vorsorgevollmacht 

Das Leben ist unvorhersehbar. Ein schwerer Schicksalsschlag kann jeden unverhofft treffen, sei es durch die Diagnose einer tiefgreifenden Krankheit oder unfallbedingt. In solchen Fällen sowie infolge Alters oder Gebrechlichkeit ist man auf die Mithilfe anderer angewiesen. Es stellt sich die Frage, wer wichtige Entscheidungen für einen übernimmt, sei es bezüglich der persönlichen Belange oder in den Vermögensangelegenheiten wie z.B. bei Behördengängen, Bankenangelegenheiten, Schuldenregulierungen und bei der Verwaltung von Immobilien.
Um eine gesetzliche Betreuung zu verhindern ist es möglich, selbstbestimmend eine Vorsorgevollmacht zu errichten und eine Vertrauensperson auszuwählen, welche in einer Notsituation und bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsfähigkeit für einen handelt und Entscheidungen trifft. Nutzen Sie diese Möglichkeit, solange Sie es selbst in der Hand haben.

Rechtliche Betreuungen und Pflegschaften

Für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt und jemand aufgrund Umständen wie Alter, Krankheit oder Unfall in die Lage kommt, sich vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern zu können, wird seitens des Betreuungsgerichts ein rechtlicher Betreuer zur Regelung der anfallenden Aufgabenkreise bestellt. Bei dem Erfordernis der Anordnung einer rechtlichen Betreuung stehen wir den zuständigen Gerichten gerne zur Verfügung und übernehmen auch Pflegschaften wie
Ergänzungspflegschaften  |  Abwesenheitspflegschaften  |   Verfahrenspflegschaften

Sie können jederzeit auf unseren jahrzehntelangen Erfahrungsschatz bei der Übernahme und Durchführung auch schwieriger Fallgestaltungen bauen.

kontakt

Helmut Pirschke  |  Württ. Notariatsassessor
Königstraße 43b  |  70173 Stuttgart  icon maps
Fon (+49) 0711 239977  |  Fax (+49) 0711 2399799

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